Vorwort zu Narrativen in der Rechtswissenschaft

Wohlwissend, dass die Befassung mit Narrativen noch keinen Eingang ins österr Recht gefunden hat, soll deren international bereits gängige Einbeziehung und auch der iimt-disziplinärer Diskurs eröffnet werden. Gerade die in D periodisch stattfindenden Symposien zur Genom-Editierung (GenomELECTION) beziehen den philosophischen Diskurs mit ein.[1]

Die Gelegenheit, dass Naturwissenschafter auf die Rechtswissenschafterinnen zugehen (vice versa) und auch andere Wissenschaftsdisziplinen in den Diskurs eingebunden werden, gab Anlass der vorliegenden Untersuchung. Die Juristerei ist als unechte Wissenschaft unproduktiv, ins sich abgekapselt und bedarf externer Inputs zu.

Dass manche der nachfolgenden Argumentationen aus juristischer Sicht noch unüblich erscheinen, ist nur die logische Konsequenz der Neuorientierung.[2],[3],[4]

Einleitung zu Narrativen

Die rechtswissenschaftliche Untersuchung hat im Lichte neuer BSN-Forschungsfortschritte zu erfolgen, weshalb gesetzliche Begriffe und Definitionen aufzuzeigen sind, die nicht zeitgemäß sind. Die naturwissenschaftliche Deutungsprärogative muss den Fachexpertinnen eingeräumt werden. Biotechnologische oder medizinische Zahlen, Daten und Fakten müssen einer Überprüfung des VfGH auf Sachlichkeit iSd Gleichheitssatzes aber auch auf Verhältnismäßigkeit bei Eingriffen in Grundgesetze standhalten, worauf noch einzugehen ist.

Eine evidenzbasierte Beurteilung von Sachverhalten steht im Widerspruch zu wissenschaftlich unhaltbaren, aber politisch geprägten und normierten Narrativen.

Kernkriterien und Parameter der DIY-Bio-Haftung lassen sich nicht auf DIY-Bio-Verfahren umlegen, ohne einige untersuchungsrelevante Narrative zu ergründen. Sie sind als zielgerichtete diskursive Strategien und Formen zu verstehen, die eine Geschichte beinhalten, welche politisches Handeln simplifizieren soll, indem man komplexe Sachverhalte unwissenschaftlich auf ein allgemein verständliches faktisches und sachliches Minimum reduziert. Zumeist werden dabei unterschiedliche Handlungsbeteiligte, Rationalitäten, Richt- und Leitsätze oa Grundwahrheiten mobilisiert und in einen Topf gesteckt.[5]

Narrative sind sehr stabile Konstrukte, die aber nicht valide sein müssen.

Was letztlich als gefährlich, was als natürlich und was als artifiziell anzusehen ist, wird rechtlich nicht voneinander abgegrenzt ohne dzt geltende Narrative einzubeziehen. Gerade der Begriff der Künstlichkeit wirkt weit in den Bereich der SynBio hinein, womit sich ein verstärkter Bezug zu Art 17a StGG (Kunstfreiheit) herstellen lässt.

Auch die reduzierte, juristische Betrachtung kommt an einer, dem jew Zeitgeist und dem aktuellen faktenbasierten und erklärenden Stand der Wissenschaft, Technologie und Technik angepassten, normativen Bewertung nicht vorbei.

„Times They Are A-Changin‘“[6]

So geht die Vielzahl heutiger Nutz- und Kulturpflanzen auf Züchtungen zurück, wie sie in der Natur (biologisch) niemals vorgekommen waren und wären. Der Einsatz der klassischen GenTech oder der BSN ist also nicht notwendig um die Genetik künstlich zu beeinflussen.

Gefahr, Künstlichkeit und Natürlichkeit

Nicht nur die DIY-Bio ist eng mit den Begriffen Gefahr, Künstlichkeit und Natürlichkeit verwoben, sondern auch Schutz- und Haftungsrechte, weshalb auch bei der Exegese von Gesetzestexten zw Evidenzen und Narrativen zu abstrahieren ist. Nur wenn klar ist, dass ein Gesetzgeber explizit das Narrativ meint, wären Wortsinn und Telos danach zu richten. Dieser Ansatz ist natürlich mit dem biotechnologischen Fortschritt, aber auch mit dem Umweltschutzgedanken inkompatibel. Zudem besteht die Gefahr der exekutiven und judiziellen Willkür, die stets zu Lasten der Rechtssicherheit geht. Auf einmal spielten Trompetenblumen Musik und Dotterblumen legten Eier, wie noch mehrfach veranschaulicht wird.[7]

Das Narrativ der bedeutungsvollen Gene und der Gefahr der Gentechnik

Postulat: Es gibt 64 Kombinationsmöglichkeiten, wie die in der Biologie beobachteten 20 Aminosäuren jew codieren. Damit lassen sich auch Prognosen erstellen und Risiken errechnen.

Angenommen man betrachtet eine Mutation, bei der 40 der Kombinationen keinerlei Auswirkung haben, dann liegt eine Standard-Mutationsrate vor, der zufolge zwei Drittel (2/3) der Mutationen die Bildung der Aminosäure nicht beeinflussen und ein Drittel (1/3) die Aminosäure verändern.

Stellt man sich ein DIY-Bio-Szenario vor, bei dem man eine Mutation untersucht und feststellt, dass 99% der Unterschiede in den Basenpaaren (Bp) die Bildung der Aminosäure beeinflussen, dann ist dies ist Ausdruck und Beleg eines hohen Adaptionspotentials. Verantwortlich ist die positive Selektion eines Merkmals, eine generelle bzw allgemeine Variation ist klar auszuschließen. Haben jedoch 99% der Mutationen keine unmittelbare Auswirkung, dann handelt es sich um ein stabilisierendes Gen, von der DIY-Biologen besser die Finger lassen sollten.

Der Gedanke lässt sich wie folgt auf den Punkt bringen!

Wenn 99% der Änderungen Auswirkungen auf die Aminosäure haben, handelt es sich um eine positive Selektion, bleiben 99% der Mutationen ohne Auswirkung, dann liegt eine negative Auswahl vor. Positive Elemente können aufeinander aufbauen und vorteilhafte Änderungen bewirken, während die Nicht-Übereinstimmung von Bp keine (verheerenden) Folgen haben.

Wenn hingegen 99% der Mutationen keine Auswirkung haben, handelt es sich um ein besonders stark stabilisiertes Gen, ohne das Lebewesen etwa keine Lungen ausbilden könnten. Mit der Abnabelung träte unmittelbar der Tod ein.

Um die Molekulargenetik und somit auch die DIY-Bio greifbarer und verständlicher zu machen, soll ein Beispiel zu Schimpansen und Menschen angeführt werden.

FBsp 1: Mensch Hugo und Schimpanse Hobo.

Mensch Hugo teilt 50% der Gene mit seinem leiblichen (gleiche Eltern) Bruder Helge.

Hugo teilt aber auch 98% seiner Gene mit dem Schimpansen Hobo.

Demnach müsste, nach einer Milchmädchenrechnung, Hugo mehr Erbgut mit Hobo gemein haben, als mit Helge.

Nun mag einem das Beispiel grotesk erscheinen, es spiegelt allerdings das allgemeine Verständnis der Genetik als Wissenschaft wider. Argumente Risikobeherrschung und Vorsorge werden als Blankobegründungen vorgeschoben, ohne Differenzierungen in der Sache zu treffen.

Im obigen Beispiel geht es um genau solch eine Betrachtungsebene.

Schimpansen und Menschen haben Nasen. Dies ist aber auch eine Gemeinsamkeit, die beide von einem Baum unterscheiden. Die Genetik bringt jedoch Menschen mit unterschiedlichen Nasenformen hervor, die klischeehaft als britisch aristokratische Hochnasen, Hakennasen, Kartoffelnasen, Kürbisnasen oder römische und griechische Nasen beschrieben werden. Die Nasenform selbst ist ein unwesentliches phänomenales Merkmal, das erst mit tls politisch unkorrekten Eigenschaften belegt wird. Der Unterschied in der DNA-Nasen-Sequenz spielt sich auf einem höchst spezifischen Niveau ab, der die Grundfunktion des Riechkolbens weitgehend unberührt lässt.

Es kommt zu einer Verschleppung der Materie auf eine politische Ebene.

Wenn jedes vor- oder nachteilige Merkmal, das mit einer Mutation einhergeht, von Bedeutung sein soll, dann muss auch jeder evolutionäre Wettbewerb von Bedeutung sein.

Bereits in den frühen 1970er Jahren haben zwei namhafte Paläontologen, mit der Idee des Punktualismus ein Gegenmodell zum phyletischen Gradualismus als gradualistischen Ansatz entworfen.[8] Anstatt einer unmittelbaren Auswirkung von Mutationen iSd evolutionären Wettbewerbs, gibt es lange Perioden des evolutionären Stasis, in denen nichts passiert und in denen kleine Veränderungen nicht relevant sein sollen. Stattdessen brächten diskontinuierlichen Ad-hoc-Veränderungen sprunghaft schnelle und drastische Veränderungen mit sich. Dies wird als punktiertes Gleichgewicht bezeichnet.

Die Analyse von Fossilien zeige lange Perioden, in denen sich nichts zu ändern scheine und plötzlich gebe es – quasi aus dem Nichts – eine große Veränderung, wiederum gefolgt von langen Perioden, in denen nichts passiere. Dies impliziere, die Vielzahl kleiner Änderungen sei mehr oder minder unwichtig und falsifiziere somit die These eines evolutionären Wettbewerbsrahmens. Der Rahmen kreiere demnach eine Illusion einer strikten Hierarchie der Natur, die durch Wettbewerb bestimmt werde.[9],[10],[11]

Diese Konklusion legt offen, dass politische Motivationen Einfluss auf den naturwissenschaftlichen Status quo nehmen. Es ist äußerst praktisch, dass das Wettbewerbsmodell gut in das Umfeld passt, aus dem seine Protagonisten kommen und von dem sie profitierten.

Diese Feststellung – die durchaus aus der Warte eines Kapitalismus- und Globalisierungskritikers, Tieraktivisten und Umweltschützers getroffen wird – wird die nachfolgende Untersuchungsarbeit begleiten. Der Einfluss die Agrarlobbys auf die Rechtsetzung und Rsp im Bereich der GenTech und nun auch der neuen BSN fordert die Rechtswissenschaften heraus, wie auch hier Rechtswissenschafterinnen herausgefordert werden sollen.

Bei der Auslegung des GTR – noch besser bei der Schaffung eines neuen BSN-Rechts – müssen biologische und evolutionäre Abläufe richtig eingeschätzt werden. Die Risikoanalyse muss sich an naturwissenschaftlichen Fakten orientieren und nicht an politisch oder ökonomisch intendierter Panikmache.[12]

Die bisherigen Errungenschaften im Umweltrecht beachtlich, es ist jedoch an der Zeit eine Biorechtswissenschaft zu etablieren, die iimt-disziplinär in Detailbereiche hineingeht. Auch im Umweltrecht muss ein Umdenken stattfinden:

Biologisch richtig und falsch sind voneinander zu trennen. In Anbetracht biologisch falscher Bestimmungen in Umweltgesetzen muss juristisch richtig auf biologisch falsch aufbauen. Die juristische Interpretation wäre nicht falsch aber unrichtig.

Chromosomen enthalten ua aufgewickelte DNA. Es gibt kleine Bereiche (ca 5%), in denen Funktionsgene codiert werden, denen große DNA-Sequenzen gegenüberstehen (ca 95%), die nicht als Bausteine des Lebens codieren, sondern als Bedienungsanleitung, Handbuch bzw Steuerelemente dienen. Selbst in den meisten europäischen Genetik-Lehrbüchern sind noch falsche Leitsätze zu finden, die von renommierten Biologen, Genetikern, Neurobiologen udgl als „blanker Unsinn“[13] bezeichnet werden und biowissenschaftlich längst falsifiziert sind.[14][15]

„Sämtliche genetischen Phänomene lassen sich auf einen Baustein zurückführen: die Erbsubstanz, die Desoxyribonukleinsäure – kurz DNS.“[16]

Korrektur der Genetik, die zur Korrektur des Gentechnikrechts führen muss:

Gene sind keine autonomen Agenten, die biologische Ereignisse steuern.

Stattdessen werden Gene durch die Umwelt reguliert, wobei „Umwelt“ alles von Ereignissen innerhalb der Zelle bis zum Universum umfasst.

Ein Großteil Ihrer DNA wandelt Umwelteinflüsse in Gentranskription um, anstatt die Gene selbst zu kodieren. Darüber hinaus ist die Evolution stark über die Veränderung der Regulation der Gentranskription und nicht über die Gene selbst.

Durch die Epigenetik können Umwelteinflüsse lebenslang oder sogar generationenübergreifend sein.

Dank der Transposons enthalten Neuronen ein Mosaik verschiedener Genome.[17]

Die »common science« teile alles Leben entweder in Genetik oder in Umwelteinflüsse ein. Diese falsche Gegensätzlichkeit, bei der die Genetik als Basis für jede Kausalität, von der zellulären Bewältigung von Energiekrisen bis hin zur Erklärungsmodellen der individuellen Persönlichkeitsentwicklung herangezogen würde und wonach die DNA als „Code aller Codes“gesehen würde. Die DNA ist weder der heilige Gral noch bestimme sie alles. Auf der anderen Seite stünden die Sozialwissenschaftler, die den Menschen als soziale (nicht biologische) Wesen kategorisieren und die Biologie dem Bereich der Schleimpilze zuweisen würden.[18]

Es ist praktisch unmöglich die Biologie (Evolution) getrennt von den Umwelteinflüssen zu begreifen. Wenn aber Gene nur unter kontextuellen spezifischen Umwelteinflüssen zu verstehen sind, dann macht auch eine generell abstraktes GTR überhaupt keinen Sinn. Die abstruse Idee, alles biologische Verhalten sei genetisch bedingt, ist mit der modernen Biologie nicht mehr aufrechtzuhalten.

Ein neues, modernes BSN-Recht muss ohne trügerische, deterministische und politisch motivierte Narrative auskommen. Die gottgewollte Unvermeidlichkeit und Unveränderlichkeit der Natur, die biowissenschaftlich widerlegt ist und nun zur vierten Kränkung der Menschheit beiträgt, dürfte in einer säkularisierten Rechtsordnung eigentlich keinen Platz mehr haben.

Auch das GTR basiert auf einer unstimmigen biologischen Einschätzung der Aufgaben und Funktionen von Genen und Genomen. Das Recht baut auf der simplifizierten Einteilung in Genetik und Umwelteinflüsse auf. Die Rechtswissenschaft setzt aufgrund der Methodenstarre einen legistischen Fehler fort, was iwF auch dazu führen kann, dass Sachverhalte an das bestehende Recht adaptiert werden, was zu »Subsumtionsanalogien« und »falschen Syllogismen« führen kann.[19] Insb wird der GVO-Begriff im GTR für beinahe jede Form der Kausalität biologischer Sachverhalte herangezogen. So besteht auch in den juristischen Lehrbüchern und Kommentaren noch die Mär der DNA (DNS) als Supercode. Auf der anderen Seite besteht die sozialwissenschaftliche Fehlvorstellung von Mensch und Biologie.[20] Der Mensch betrachtet sich kaum noch als biologische Entität, sondern als Sozialwesen sui generis.

Die beiden gegensätzlichen Ansätze müssen als „blanker Unfug“abgetan werden. Biologie kann immer nur iZm Umwelteinflüssen verstanden werden. Va die biowissenschaftlich widerlegte Ansicht, alles menschliche aber auch biologische Verhalten sei gen-deterministisch bedingt und unvermeidbar, bedingt die Irritation in der öffentlichen und juristischen Meinungsbildung. An den Eliteuniversitäten der USA und Großbritanniens wurde längst der Pfad biblischer Mythen verlassen und ein moderner Pfad der Biologie beschritten. Die moderne biologische Lehre im weiten und im engen Sinne, besagt, dass beinahe nichts genetisch vorprogrammiert ist.[21] Prädispositionelle genetische Faktoren sind gerade keine Vorbestimmungen für Krankheiten, gleich um welcherlei Organismus es sich handelt. So wie die Suche nach bestimmten Loci von Krankheiten in Gen-Sequenzen des Genoms zum Scheitern verurteilt war, ist auch das GTR ein misslungenes, nicht faktenbasiertes Regelwerk.

So stimmig auch manch rechtsmethodische Auslegungskunst sein mag, so unstimmig ist das Resultat.[22] Gene sind als biochemisches Arsenal zu verstehen, mit dem ein Organismus auf Umwelteinflüsse reagieren kann. In diesem Verständnis wäre das GTR zu interpretieren.

FBsp 2: Gene sind längst nicht alles und noch viel weniger.

Mit einer modernen BSN-Technik kann man ein spezifisches Gen einer Maus unterbinden. Der Eingriff ist hereditär, weshalb auch die Nachkommen der behandelten Maus diese Genfunktion nicht mehr zur Verfügung steht. Das ausgeschaltete Gen steuert ein bestimmtes Protein, das für die neurologischen Prozesse der Erinnerung und Lernfähigkeit zuständig sind. Nach der althergebrachten Auffassung des Bestehens von Supercodes und Supergenen, ist man in der von allen Medien publizierten bzgl Studie davon ausgegangen, man habe ein sog »Intelligenzgen« isoliert und identifiziert.

Genau diese Konklusion ist jedoch eine verkürzte und falsche. Folgestudien haben belegt, dass die Nachkommen dieser speziellen Genmäuse – aufgezogen in einer natürlichen, reichhaltigeren Umgebung als in Laboren – ihre Defizite gänzlich überwunden haben. Die Gene leisten also nur einen biochemischen Beitrag zur Reaktion und Interaktion mit der äußeren Umwelt.

Mit der überkommenen Vorstellung, die mit dem Begriff »genetisch« mitschwinge, liege man dicht an der Grenze der Geschichte der Eugenik und anderer Dinge dieser Art.[23]

Wenn Definitionen wie GVO in Gesetzeswerken nicht mehr mit dem Stand der Wissenschaften übereinstimmen, ist jedwede Subsumtion zwecklos. Eine Gesetzesanwendung auf Biegen und Brechen ist unzulässig, willkürlich und gleichheitswidrig. Auch hier gilt wieder:

Biologisch richtig und falsch sind voneinander zu trennen. In Anbetracht der biologisch falschen Bestimmungen in Umweltgesetzen muss juristisch richtig auf biologisch falsch aufbauen. Die juristische Interpretation wäre nicht falsch aber unrichtig.

Das populistische Argument des besonderen genetischen Einflusses „erlaube den Luxus, vergangene und gegenwärtige gesellschaftliche Faktoren zu ignorieren“.[24] Das Nichtangehen oder Nichtaufarbeiten von sozialen Problemen und Herausforderungen führt eben auch dazu, dass positives Recht bestehen bleibt, auch wenn es bereits zu Unrecht mutiert ist.

“It’s all the genes”: an explanation for the way things are that does not threaten the way things are. Why should someone feel unhappy or engage in antisocial behavior when the person is living in the freest and most prosperous nation on earth? It can’t be the system! There must be a flaw in the wiring somewhere.[25],[26]

Gerade im Bereich der Biowissenschaften ist zu beobachten, dass Rechtsetzung wie Rechtsprechung immer öfter losgelöst von Faktizitäten und Evidenzen erfolgen.

Richterinnen verkennen bewusst oder unbewusst komplexe, iimt-disziplinäre Sachverhalte und ordnen sie einer falschen Rechtsmaterie oder falschen Tatbeständen zu. Selbst bei unabsichtlicher Verkennung der Sachlage, wäre ihnen mangelnde Sorgfalt anzulasten. Wenn für rechtsunterworfene DIY-Biologinnen der Grundsatz des »Hätte-wissen-müssen« gilt, dann erst recht für Rechtsanwenderinnen.

Gesetze sind keine Mittel, um politische genehme Ergebnisse zu erzielen und zu legitimieren, sondern um Rechtsunterworfenen und Richterinnen zugleich materiell verbindliche Vorgaben an die Hand zu geben. Gerichte müssen die Urteilsfindung in der Sache begründen, also die Vereinbarkeit mit der Gesetzesvorlage nachweisen, und nicht im eigenen Interesse oder im politischen Auftrag handeln. Sie haben alles für den Sachverhalt wesentliche Normen herauszudestillieren.

Die freie Beweiswürdigung unter Heranziehen falscher Fakten oder die falsche Beurteilung von Sachverhalten bildet, sofern im Einzelfall die Anwendung des EU-Rechts unschlüssig ist und dies von „maßgeblicher Bedeutung“ für den „Ausgang des Verfahrens“ sei,[27] wohl immer eine gesetzes- und/oder verfassungswidrige Grundlage für Entscheidungsfindungen und Urteilsbegründungen. Hat ein Gericht gem Art 89 Abs 2 B-VG gg ein Gesetz „aus dem Grund der Rechtswidrigkeit“Bedenken, so hat es verpflichtend einen Aufhebungsantrag zu stellen.

Ist ein Gesetz bzw eine Norm nicht mehr anwendbar, hat der VfGH auf Antrag eines Gerichts über „Gesetzeswidrigkeiten von Verordnungen“ auf Grundlage des Art 139 Abs 1 lit a) B-VG und gem Art 140 Abs 1 lit a) B-VG über die „Verfassungswidrigkeit von Gesetzen“zu „erkennen“. Hebt der VfGH eine Norm auf, so entsteht wohl eine Gesetzeslücke, nicht aber zwangsläufig auch eine Rechtslücke.

Bei der Anwendung von Sekundärrecht besteht nach gefestigter Lehrmeinung und stRsp[28] eine gerichtliche Vorlagepflicht (Art 267 AEUV) an den EuGH, zufolge seien in letzter Instanz (VfGH) unionsrechtliche Aspekte – „sofern die Anwendung, die Auslegung oder die Gültigkeit von Unionsrecht nicht offenkundig ist“bzw darüber vernünftigerweise keine Zweifel bestehen (Acte-clair-Doktrin)[29] – sogar von Amts wegen zu berücksichtigen.[30],[31]

Für die weitere Untersuchung ist hervorzuheben, dass falsche faktischen Prämissen und falsche Topoi immer rechtserheblich sind.

Es ist bekannt, dass die DNA, deren Veränderung durch Menschenhand seit Jahrzehnten die argumentative Gefahrengrundlage für die Diabolisierung der klassischen GenTech bildet, in biologischen Entscheidungsprozessen eine nur sehr untergeordnete Rolle spielt.[32],[33] Die Genetik bildet nur einen Puzzlestein im Konstrukt Leben und die Funktionen von Genen werden grds fehlverstanden und somit vielfach missinterpretiert. Unzählige Faktoren, die auch nicht direkt im DNA-Code festgeschrieben, also unabhängig vom Genom sind, spielen auch für die Weitergabe von funktionellen Fähigkeiten an Tochtergenerationen entscheidende Rollen.[34]

Gene selbst sind nicht nur als Segmente codiert, sondern codieren oftmals auch mehrere Abschnitte der DNA. Sie können also einen Abschnitt aufweisen, der bspw für das erste Drittel eines Proteins codiert, gefolgt von einer langen Sequenz, die mit diesem Protein überhaupt nichts zu tun hat. Darauf folgt eine Sequenzcodierung für das nächste Drittel etc. Jeder der äußeren Abschnitte wird Exon[35], der Zwischenraum Intron[36] genannt.

Ein Exon ist jener Abschnitt eines Gens, der nach dem Spleißen[37] (splicing) übrigbleibt.

Das Spleißen ist ein zentraler Schritt der RNA-Prozessierung und findet im Zellkern von Eukaryoten statt.

Introns sind jene Regionen, die beim Spleißen herausgeschnitten und hernach abgebaut werden.

Bildergebnis für exon und intron

Abb 1: Prinzipieller Aufbau eines Gens mit Exons, Introns und 5’UTR sowie 3’UTR.[38], [39]

Abb 2: Schematische Darstellung eines Gens als ein Abschnitt auf der Doppelhelix einer DNA.[40]

Gene sind modular austauschbar und daher höchst flexibel. Dies gibt Ihnen sieben verschiedene Variationsmöglichkeiten der Exon-Kombination, wonach auch sieben verschiedene Proteine ​​entstehen können. Unterschiedliche Spleißenzyme können somit zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Es gibt also verschiedene Elemente, die aus demselben basalen DNA-Bausatz erstellt werden, da unterschiedliche Spleißenzyme zu unterschiedlichen Lebenszeiten aktiviert werden.

Auch dies ist Beleg dafür, dass das GTR auf einer funktionellen Fehleinschätzung der Systematik von Genen und DNA und auf einem veralteten Wissensstand basiert.

Das Wissen um die Funktionsweise von Genen lässt sich in brevi verdeutlichen:

  • Die üblichen Ergebnisse sind von Studie zu Studie nicht besonders konsistent.
  • Die üblichen Effektgrößen sind klein. Zu wissen, welche Variante eines Genkandidaten man gerade hat (oder sogar welche Varianten einer Gensammlung), hilft nicht viel bei der Vorhersage seines Verhaltens.[41]
  • Es ist Zeit, zum anderen Hauptansatz zu wechseln und alle 20.000 Gene gleichzeitig zu betrachten.[42]

Diese generalisierende Metabetrachtung wird als »genomewide association studies« (GWAS) bezeichnet.[43] Auf dieser Metaebene hätte künftig auch ein neues BSN-Recht anzusetzen.

Wie zu sehen ist, wird hier bewusst kein Unterschied zw dem biologischen Verhalten von Menschen, Tieren oder Pflanzen gemacht, um die notwendige biozentrische Sichtweise hervorzuheben. Wissenschafter kooperieren auf multi- und interdisziplinärer Basis, um entweder vorhandene biologische Systeme mit alten oder neudefinierten Funktionen auszustatten oder sogar neue Systeme artifiziell zu konzipieren. Hintergrund dieses Bestrebens ist uaa die Idee der Entwicklung von De-novo-Lebensformen.

Die moderne konvergierende BSN fußt als Querschnittdisziplin primär auf den Prinzipien der Bioingenieurwissenschaften, vereint jedoch raffinierte Arbeitsweisen der „Molekularbiologie“[44], der rekombinanten GenTech sowie der „chemischen Synthese biologischer Bausteine“[45].

Indem der neue synthetische Ansatz der BSN und DIY-Bio darauf abzielt, über die Kombination von biologischen und synthetischen Strukturen (Entitäten), neuartige komplexe Systeme und Stoffe, wie polymere Moleküle, Organismen, Zellen oder Gewebe zu kreieren, wird aus einer klassischen Biologin eine „Life-Designerin“ von neuartigen Molekülen, Zellen und Organismen.[46]

Trotz aller Euphorie, sind die engagierten Pläne primär noch visionärer Art, zumal deren Umsetzung noch nicht regelmäßig und einwandfrei – sprich zuverlässig und replizierbar – erfolgt. Die Visionen der BSN-Forscherinnen als Illusionen oder gar als Golem-Mythos abzutun, würde der Sache aber auch nicht gerecht. Die Quantität der produzierten und qualitativ gut beschriebenen BioBricks[47] sowie die Vielzahl bereits erschaffener SynBio-Organismen belegen, dass die Menschheit am Anfang einer BSN-Evolution steht, die nunmehr auch im Hobbybereich stattfindet.

Die Forschungsdynamik ist immens, wie auch die weltweite DIY-Bio-Bewegung explosionsartig an Fahrt aufnimmt und exponentiell wächst. Mittlerweile beteiligen sich Millionen Hobby-Biologen, innerhalb und außerhalb der »open research communities«[48] und größtenteils ohne Anleitung und Kontrolle nicht bloß an der theoretischen Forschungsarbeit, sondern werden experimentell tätig. Die Entwicklung und Anwendung neuer BSN-Verfahren verspricht einerseits Wunder, kann aber auch nicht mehr rückführbare bzw nicht mehr restaurierbare negative Auswirkungen auf die Umwelt und Natur haben.

Das Narrativ der sauberen Pflanzenkultivierung

Der Mensch greift seit rund 10.000 Jahren künstlich und systematisch in die Genetik der Natur, insb in Genome von Pflanzen eingreift. Er hat dies niemals in geschlossenen Anlagen gemacht, sondern stets im Freiland. Dabei hat er weder Risiken gescheut noch etwaige negative Konsequenzen bedacht.

Die derart artifiziell ua lateral geschaffene transgene Artenvielfalt ist seit jeher die Basis jedweder Folgezüchtung. Dem biologischen Kunstgriff in die Eigenständigkeit der Natur wurde der das Narrativ der konventionellen (herkömmlichen) Landwirtschaft bzw Kulturpflanzenzüchtung verpasst.

Landwirtschaft ist ein ökonomisch geprägter Begriff, der auch das GTR dominiert. Züchtung leitet sich aus dem Wort »Zucht« iSv zähmenden, bändigenden, domestizierenden ab. Die kontrollierte Fortpflanzung ist demnach eine der Umwelt aufgezwungene artifizielle.

Über diesen narrativen Kunstgriff gelangt man dann auch zu neuartigen Begriffen wie Koexistenz in der Landwirtschaft. Es wird der Anschein erweckt, als wären die Agrarwirtschaft und Kultivierung von Pflanzen nicht bereits die massivste Form der menschgemachten genetischen Manipulation. Selbst die Bio-Landwirtschaft, die auf jeden Fall einen wichtigen selbstbindenden und notwendigen Rückschritt der modernen Agrarwirtschaft darstellt, entkommt den Narrativen der Natürlichkeit und Künstlichkeit nicht.

Die Mär der neuen genetisch veränderten Lebens- und Futtermittel ist ebenso ein politisch motivierter Kunstgriff des ausklingenden 20. Jhdts. Der Mensch verzehrt seit ewigen Zeiten sog genmanipulierte Nahrung. Es handelt sich also keinesfalls eine Erfindung der modernen GenTech. Pars pro toto sei hier die Süßkartoffel (ipomoea batatas) als transgene Nutzpflanzen genannt. Sie enthält im Genom DNA von Agrobakterien. Bearbeiten nun DIY-Biologen dieses für Pflanzenhormone codierende Material, so kann er Resistenzen oder das Wachstum der Süßkartoffel beeinflussen, ohne eigentlich in die Ur-DNA der Pflanze einzugreifen. Dass derlei Genmanipulationen mit Methoden der DIY-Bio nunmehr erfolgen können, ohne dass ein Eingriff nachzuweisen wäre, wird noch zum Hauptthema der nachfolgenden juristischen Aufklärung und Klarstellung.

Wenn im Laufe der Zivilisation Millionen Spezies ausgelöscht worden sind, ist es auch leicht, von seit langer Zeit als sicher geltendenZüchtungsverfahren zu reden. Dieses soeben vom EuGH (Rs C-528/16) erneut bediente Narrativ ist an heuchlerischer anthropozentrischer Hybris kaum noch zu überbieten. Leider hält es sich auch im Umweltschutz und Umweltrecht weitgehend aufrecht. Eine Reflexion findet bis dato nicht statt.

Bis zum heutigen Tag finden konventionelle Neuzüchtungen und Kreuzungen im Freien statt und zwar auf Basis von »trial and error«. Das ins Bewusstsein der Massen implantierte Narrativ der Natürlichkeit, die eine generelle Gefahrlosigkeit von solchen Freilandversuchen impliziert, hat immense ökologische Konsequenzen aber auch unhaltbare juristische Rechtsfolgen. Die mit Sicherheit gefährlichste Form der Pflanzenzüchtung ist die konventionelle Agrarwirtschaft. Sie sorgt seit der Urbarmachung von Land für irreversible ökologische Schäden. Die neuzeitliche Anwendung von Nitraten, Düngemitteln, Herbiziden, Pestiziden, Fungiziden führt tagtäglich zu einer genetischen Manipulation, wie sie alle GenTech-Laboratorien nicht in Jahrhunderten zuwege brächten.

Aus biologischer Sicht sind etwa über BE-Verfahren chemisch induzierte Reaktivierungen von Genen, ohne dabei die DNA umzuschreiben oder zu schädigen, die einzig »natürliche« Form von Eingriffen in die Umwelt. Ein regenerativer Eingriff nutzt das genetisch gespeicherte Potential von Organismen, das im Zuge der Evolution angelegt worden ist.

In diesem Verständnis sollte auch § 4 Z 3 GTG gelesen werden. Dann versteht man nämlich, was „unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination oder andere herkömmliche Züchtungstechniken“ tatsächlich nur bedeuten kann. Es geht um nichts anderes als um die scheinbare Befriedigung eines Sicherheitsbedürfnisses der meisten Menschen durch ein schlichtes Narrativ. Dass damit ein wissenschaftlich falscher und unhaltbarer Status quo als Grundlage für Gesetze und deren Kommentierungen und Besprechungen erzeugt wird, fällt durch den Rost.

Schutzgesetze, die komplexe Wissenschaftsdisziplinen regulieren sollen, werden auf Basis der enthaltenen Narrative hingenommen und dann rechtsmethodisch interpretiert. Dabei werden gerade bei der Wortinterpretation wissenschaftliche Eingangsfehler wird übernommen, womit das Ergebnis nicht mehr korrekt sein kann. Findige Patentanwälte, die ohnehin in einer in sich abgeschlossenen Rechtsmaterie arbeiten, wissen seit jeher diese Systemschwächen zu nutzen.

Die Risiken und Nebenwirkungen und der Verlust der genetischen Vielfalt, die unkontrollierbare Verbreitung und Kontamination von Wildtypen durch Auskreuzung transgener Pflanzen sind – überspitzt formuliert – 9.970 Jahre unbedacht geblieben. Es geht in der Sache nicht um die Sinnhaftigkeit von Mechanismen der Selbstkontrolle und Selbstregulierung einer fortschrittlichen und weiser gewordenen Gesellschaft mit Schutzgesetzen, sondern um eine Gretchenfrage.

Ab wann gelten künstlich geschaffene Organismen als natürliche Entitäten?

Die Integration biotechnologischer Handlungsoptionen innerhalb der Natur – als gesamtheitlicher Oberbegriff – fußt im eigenen Selbstverständnis jedweden menschlichen Handelns. Normative Konzepte implizieren normative Lösungswege, welche die Selbstpositionierung und den Stellenwert des Menschen innerhalb der Natur nur anhand seines eigenen Narrativs der Natur begreifen.

Die Verknüpfung von Narrativität, Wissenschaft und Normativität ist in ein politisches und juristisches Management zu übersetzen, um neue BSN/DIY-Bio-bedingte soziale Konfliktpotentiale auflösen zu können.

Gerade die Biorechtswissenschaft kommt nicht an der philosophischen Unterscheidung der Begriffe Natürlichkeit und Künstlichkeit vorbei, denn beide bilden keine moralisch oder ethisch belastbaren Argumente, sind sie doch seit Jahrtausenden tief mit religiösen Bildern besetzt. Die Natur als Resultat der Schöpfungsgeschichte hat etwas Perfektes und Optimales sein, woraus Zeugnis für die Unfehlbarkeit Gottes konstruiert wird. Zu diesem Verständnis gehört auch das Bild der bewussten Fehlerhaftigkeit von Mensch und Natur, die in Religionen auch als göttlicher Freiraum mit dem Ziel der Entwicklung und Selbstregulierung interpretiert wird.

Genau dieser Grundgedanke wie auch das Narrativ der Natur bilden auch den tragenden Ansatz aller Umweltgesetze. Linkerhand eine völlig verklärte, willkürlich festgelegte idealisierte Matrize der göttlichen Seiensvorlage und rechterhand die gesetzlich positivierte Translation in einen normativen Sollensmaßstab.

Die immense Fehleranfälligkeit, das Chaos und auch die Tendenz zur permanenten autonomen Re-Programmierung, die allen Organismen immanent ist, wird nur unzureichend einbezogen. Selbst in den Biowissenschaften wird diese Problematik nur unzureichend berücksichtigt. So ist etwa der Gesetzesbegriff „auf natürliche Weise“ [Art 2 Z 2 FRL (besser auf biologische Weise)] in erster Linie mit einem klerikalen Verständnis der Natur verknüpft, weshalb jede Befassung mit der Materie auch nur in diesem Kontext erfolgen kann. Selbst die Beschreibung des Standes der Wissenschaft, Technik und Technologie ist durch das Narrativ belastet, weil es fixer Bestandteil der Sprachkultur ist; selbst Atheisten verwenden den Spruch „um Gottes Willen“. So wie die allgemeine Sprache im Gehirn repräsentiert ist, sind natürlich auch Fachsprachen und Normentexte neurolinguistisch determiniert. Wenn sich auch der individuelle Grad der Beherrschung von Terminologie objektiv über EEG[49]-Signaturen und ERP[50]-basierter (neurolinguistischer) Forschung zu Gehirnaktivitäten messen lässt, so lassen sich, sofern keine faktisches Korrelate zur naturgesetzlichen Realität bestehen, auch keine falschen Narrative herausfiltern. Um solche Korrelate herzustellen, müsste bei den Probandinnen bereits eine Reflexion stattgefunden haben. Fazit der neurolinguistischen Betrachtung von Narrativen ist, dass sie auf alle Menschen gleich wirken.[51]

Während Lügen und Narrative bislang eher ein Thema in der Sprachphilosophie waren, fehlte es an einer echten sprachlichen Analyse beider Begriffe. Mittlerweilen sind die neurobiologischen Schnittstellen zw Semantik und Pragmatik ausgemacht und beschrieben. In den Neurowissenschaften wird ein kontextualistischer Standpunkt vertreten. Es wird argumentiert, dass unwahre Implikaturen[52] und Voraussetzungen Teil der Gesamtbedeutung des Aktes des Lügens sind.

Narrative sind in eine Geschichte verpacktes Konstrukt aus gebündelten Unwahrheiten und daher in ihrer Gesamtheit schwer durchschau- und erkennbar.

Die juristische Auslegung von Gesetzestexten erfolgt stets im Rahmen von solchen Implikaturen und Narrativen; da erstgenannte universell sind, funktionieren sie auch in allen EU-MS-Sprachen gleichsam. Über supranationale Regulative zementiert man Einheitsdoktrinen und Narrative ein, die dann im innerstaatlichen Translationsakt nicht mehr angezweifelt werden. Die Ermächtigung der EU-MS, sekundärrechtliche Bestimmungen enger ziehen zu dürfen, führt letztlich nicht zu einer Korrektur falscher Narrative oder Begriffe, sondern zu einer Vertiefung.

Wenn etwa der Begriff „Mutagenese“ in Anh I B Z 1 FRL offengehalten ist und § 2 Abs 2 Z 4 GTG daraus „Verfahren der ungerichteten Mutagenese“macht, ist dies beispielhaft.

Auch die narrative Verschleierung „herkömmlicher Züchtungstechniken“ (Anh I B Z 2 FRL) funktioniert in Kombination mit der Ausnahmeregelung für Zellfusionen als implikativer Distraktor.

Für den EU-Rechtsraum ist ein zusätzlicher Aspekt mitzudenken:

Die Kirche hat selten ein friedliches Miteinander mit anderen Wissenschaften gelebt.[53] Bis zum Mittelalter mag ein Miteinander noch bestanden haben, allerdings hat die Kirche als einziges Bildungszentrum zugleich auch die einzige Wissenschaftsinstitution verkörpert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse hatten weder mit dem katholischen Weltbild konfligiert und noch wurden absolute Wahrheiten in Frage gestellt, womit zugleich eine Überleitung zum folgenden Kap gefunden ist.

  1. Erg: Ethische, rechtliche und kommunikationswissenschaftliche Fragen werden iimt-disziplinär aufgeworfen und diskutiert. Die jew zweitägige interdisziplinäre Konferenz enthält stets Workshops zu den Narrativen des GE in der »Grünen und roten Gentechnik«. Naturwissenschaftlich-medizinische Aspekte bilden die Grundlage der juristischen, (sozio)ökonomischen und ethischen Diskussion rund um das Thema der Technologiefolgen.
  2. „Hi cum tantopere de potentatu inter se multos annos contenderent, factum esse uti ab Arvernis Sequanisque Germani mercede arcesserentur.“ Caesar, De Bello Gallico, Kap 31 „Als diese so erbittert um die Vormachtstellung unter sich viele Jahre stritten, sei es nahm gekommen, daß von den Arvernern und Sequanern Germanen als Söldner herbeigeholt wurden.”
  3. „Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust!“ Johann Wolfgang von Goethe, Faust I.
  4. So bin ich Arverner und Sequaner, Biologe und Jurist. Nemo placet omnibus! Allen Leuten Recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann.
  5. Vgl etwa Gottweis, H., Governing molecules: the discursive politics of genetic engineering in Europe and the United States, MA: MIT press, Cambridge 1998, 31-34 und auf die Nanotechnologie bezogen Kurath M., Kaiser M., Nanopol: Nanotechnologiepolitiken der deutschsprachigen Länder im Vergleich, TA-Swiss Centre for Technology Assessment at the Swiss Science and Technology Council, Bern 2011.
  6. Bob Dylan, Song und Studioalbum aus dem Jahre 1964.
  7. Siehe insb Kap ‎VI.E.1 »Das Narrativ der Natur und der natürlichen Weise«, LXIII ff.
  8. Vgl Eldredge N., Gould S. J., Punctuated equilibria: an alternative to phyletic gradualism, in: Models in Paleobiology, Schopf T. (Hrsg), 82-115, Freeman, Cooper and Co., San Francisco, (1972); wieder abgedruckt in: N. Eldredge, Time frames, Princeton Univ.Press, Princeton, N.J., 1985, 193.
  9. Vgl Sapolsky R., Molecular Genetics I, Vorlesung an der Stanford Univerity vom 05.04.2010
  10. These – Gleichgewicht; Antithese – Mutation; Synthese.
  11. Vgl ebda. Sapolsky führt dazu an, man solle bedenken, Gould sei Marxist gewesen, weshalb dieses Modell im dialektischen Kontext zu werten sei.
  12. Anm: Forschungs- und Innovationsblockaden können unter dem Aspekt des Klimawandels das größte Risiko bedeuten.
  13. Sapolsky R., in: »Zeitgeist: Moving Forward«, ein Dokumentarfilm des amerikanischen Regisseurs Peter Joseph aus dem Jahr 2011, Teil I, Die Natur des Menschen, [11:16/2;41:15].
  14. Sapolsy R., Behave, Random House. Kindle-Version; Siehe dazu die Wissenschaftsgranden Robert Sapolsky (Stanford University; Neurobiologe), Gabor Mate (kanadischer Mediziner; Stressforscher), Richard G. Wilkinson (London School of Economics and Political Science; Gesundheitswissenschafter; emeritus), James Gilligan (New York University, Psychiatrie), John McMurtrs (University of Guelph, Philosophie, emeritus), in: »Zeitgeist: Moving Forward«.
  15. Anm: Die Fehleinschätzung und völlige Überschätzung der DNA (DNS) ist nicht nur fest in den Köpfen der Menschen verankert, sondern auch im GTR verankert.
  16. BR, Telekolleg Biologie – 8. Folge.
  17. Sapolsky R., Behave (S.217-218). Beliebiges Haus. Kindle-Version [Übersetzung durch den Verfasser!].
  18. Sapolsky R. in: »Zeitgeist: Moving Forward«, [9:59/2:51:15].
  19. Kap ‎X.D Subsumtionsanalogien und falsche Syllogismen, X-366 ff.
  20. Siehe nachfolgend: »Die vierte Kränkung der Menschheit«.
  21. Erl: So sind Krebs, ADHS; Rheuma, Autoimmunkrankheiten, Herzkrankheiten, Schlaganfälle, Schizophrenie und sonstige psychischen Krankheiten oa Suchtmittelabhängigkeiten uvm nicht genetisch programmiert. So haben von 100 Frauen mit Brustkrebs nur 7 auch sog Brustkrebsgene, während nicht alle Frauen, die diese Gene aufweisen, Brustkrebs bekommen; vgl dazu das CDC (USA), Office of the Associate Director for Science (OADS), Genomics & Precision Public Health, Stand 14.10.2020. Es gibt gerade einmal ein paar wenige und äußerst seltene Krankheiten, die das sind. Gerade in Europa sind viele medizinische Lehrbücher; nicht einmal zu korrigieren, sondern völlig neu zu schreiben.
  22. Vgl dazu die bereits 2010 veröffentlichten und zehn Jahre zurückblickenden Studien, ausgehend vom Leitartikel des Wade N., A Decade Later, Genetic Map Yields Few New Cures, in: New York Times vom 12.06.2010 mwN.
  23. Sapolsky R., in: Zeitgeist: Moving Forward [Timeline: 15:58 | 2:41:15].
  24. Moving Forward [Timeline: 16:59 | 2:41:15].
  25. Ebda, mVwa ein Zitat von Louis Menand. „»Es sind immer die Gene«: Eine Erklärung warum Dinge so sind wie sie sind und warum sie den Istzustand nicht bedrohen. Warum sollte sich denn jemand unglücklich fühlen oder sich unsozial verhalten, wenn er in der freiesten und wohlhabendsten Nation der Erde lebt? Es kann nicht am System liegen! Irgendwo muss ein Fehler in der Verkabelung vorliegen.“ [Freie Übersetzung durch den Verfasser!].
  26. Siehe dazu insgesamt Verschuuren G., It’s All in the Genes! – Really?, Kindle Ausgabe, 22.02.2014.
  27. Krapf Th., Rechtsschutz und Grenzen des Rechtsschutzes in der Verwaltung und in der Verfassung, Kann Sramek Verlag, Wien 2012, 48 (154)
  28. RIS-Justiz RS0082949, zuletzt OGH 24.11.2020, 10 ObS 108/20k.
  29. Vgl Broberg M., Fenger N., Theorie und Praxis der Acte-clair-Doktrin des EuGH, in: EuR Europarecht, Jahrgang 45, Heft 6, Nomos Verlag, 2010, 835 – 853.
  30. Krapf Th., Rechtsschutz und Grenzen des Rechtsschutzes in der Verwaltung und in der Verfassung, 61 (154).
  31. Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, VfGH 10.03.1999, B 2251/97 und B 2594/97 (Vergütung von Energieabgaben); 12.12.2000 KR 1–6/00 und KR 8/00 (Streit um die Offenlegung von Gehaltsdaten); 02.03.2001, W I-14/99 (Arbeiterkammerwahlrecht für türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und zuletzt 28.11.2012, G 47/12 ua (Vorratsdatenspeicherung).
  32. Vgl ebda.
  33. Anm: Über den einzelnen Genen spielt sich die Epigenetik ab. Sie verdeutlicht, dass alles Leben letztlich Chemie ist und physikalische Prozesse über Leben und Tod entscheiden können.
  34. Das GTR kann die BSN nicht einmal im Ansatz erfassen. Eine legistische Antwort ist mit einem BSN-Recht zu geben.
  35. Exon – expressed region.
  36. Intron – intragenic region.
  37. En: splicing.
  38. Quelle: Wikimedia Commons, dem freien Medienarchiv; Gene_structure.svg: en: User: Daycd, traced by User: Stanneredderivative work: Furfur [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)].
  39. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gene_structure_de.svg
  40. Quelle: Wikipedia, Garver, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-2.0-de.
  41. Erg: Ein Hauptgrund dafür ist, dass nach dem Umgang mit 5HTT- und DRD4-Wechselwirkungen immer noch ungefähr 19.998 weitere menschliche Gene und eine Unmenge weiterer Umgebungen zu untersuchen sind.
  42. Sapolsky R. M. Behave, Random House. Kindle-Version, 242-243.
  43. Vgl Arranz MJ, Munro J, Sham P, et al., Meta-analysis of studies on genetic variation in 5-HT2A receptors and clozapine response, in: Schizophrenia Research, 1998, Bd 32 Nr 2, 93-99, DOI: 10.1016/s0920-9964(98)00032-2. PMID: 9713904.
  44. „Die Synthetische Biologie ist eine neue Disziplin der Molekularbiologie.“ Trojok, R., BioHacking – Gentechnologie für Alle (German Edition) Franzis Verlag. Kindle-Version.
  45. Heinemann M, Panke S; Synthetic Biology – putting engineering into biology. Bioinformatics, 2006, 2790-2799; Synthetic Biology: Applying Engineering to Biology Report of a NEST High-Level Expert Group. Published by the European Commission 2005, Directorate-General for Research, Directorate B – Structuring the European Research Area, Unit B1 — Anticipation of Scientific and Technological Needs (NEST activity); Basic Research.
  46. Vgl dazu insb Drew Endy, Foundations for engineering biology, in: Nature, Bd 438, Ausgabe 7067 (2005), 449-453; Hessel A., Designer life using synthetic biology, National Center for Biotechnology Information, U.S. National Library of Medicine, Science Reviews 2000 Ltd (2014; Bd 97, Ausgabe 4, 387-398.
  47. Kap ‎XI.D.1.c) »BioBricks und DIY-SynBio«, XI-400 ff. Reiter GG, SynBio und DIY-Bio, BioLaw Edt., Washington/Vienna 2015, BioBricks. Kap ‎XI.D.1.c) »BioBricks und DIY-SynBio«, XI-400 ff.
  48. Globale Szene der Wissenschaftler und Bio-Hacker.
  49. EEG – Elektroenzephalografie
  50. ERP – Event-Related Potential.
  51. Rothman J., Alonso J.G., Bañón J.A., Weiterführend etwa Neurolinguistic measures of t8ypological effects in multilingual transfer: Introducing an ERP methodology, in: Frontiers in Psychology, 09/2015, Bd 6 Nr 1087, 1-14, DOI: 10.3389/fpsyg.2015.01087; Yu, Yiyang, Lu, Sihan, Zhu et al, Application of ERP in Neurolinguistics: A Review of Recent Studies, in; Neuroscience and Biomedical Engineering, 2017, Bd 4, 195-201, DOI: 10.2174/2213385204666160928123536.
  52. Als Implikatur bezeichnet man in der Sprachwissenschaft einen Bedeutungsaspekt, der zwar kommuniziert, aber von der Sprecherin nur angedeutet wird.
  53. Die Ausführungen sind auf den europäischen Kulturkreis einzugrenzen.